[freifunk-public] Allgemein und Speziell
Marvin W
freifunk at larma.de
Tue Dec 29 23:16:57 CET 2015
Hallo Patrick,
Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist nicht notwendig, da das
Bereitstellen eines WLAN-Hotspots keine Erbringung einer
TK-Dienstleistung ist, sondern lediglich eine "Mitwirkung" dabei. Siehe
dazu auch die Mitteilung 149/2015 der BNetzA [1].
Schöne Grüße,
Marvin
[1]
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/Amtsblattmitteilung_Nr149_2015.pdf
On Di, Dez 29, 2015 at 11:00 , Michael Gilles <pmeyer-mail at gmx.de>
wrote:
> Hallo Ihr,
>
> also ich bin total begeistert vom Freifunk. Ich "betreibe"
> mittlerweile selbst ein Freifunk in Wadrill (Wadrill_Bach_ffsaar,
> wobei ich gerade nicht weiß warum ich aktuell offline bin bzw.
> ansonsten funktioniert es / bin aber leider nicht vor Ort bzw. am
> Router).
>
> So jetzt zu meiner Frage:
> ich möchte in Losheim eine Initiative starten und für das ein oder
> anderen Freifunknetz werben. Zuerst will ich eine Gaststätte mit
> Freifunk versorgen und es besteht auch großes Interesse ;-).
> Eigentlich kein Problem (verwende sicher den TP-WDR 4300 vorsorglich
> aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs). So jetzt aber: Muss das
> Inhaber vorsorglich eine Anmeldung an die Bundesnetzagentur stellen
> ???
>
> Vielen Dank schon mal
>
> Patrick
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