[freifunk-public] Allgemein und Speziell

Marvin W freifunk at larma.de
Tue Dec 29 23:16:57 CET 2015


Hallo Patrick,

Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist nicht notwendig, da das 
Bereitstellen eines WLAN-Hotspots keine Erbringung einer 
TK-Dienstleistung ist, sondern lediglich eine "Mitwirkung" dabei. Siehe 
dazu auch die Mitteilung 149/2015 der BNetzA [1].

Schöne Grüße,
Marvin

[1] 
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/Amtsblattmitteilung_Nr149_2015.pdf

On Di, Dez 29, 2015 at 11:00 , Michael Gilles <pmeyer-mail at gmx.de> 
wrote:
> Hallo Ihr,
> 
> also ich bin total begeistert vom Freifunk. Ich "betreibe" 
> mittlerweile selbst ein Freifunk in Wadrill (Wadrill_Bach_ffsaar, 
> wobei ich gerade nicht weiß warum ich aktuell offline bin bzw. 
> ansonsten funktioniert es / bin aber leider nicht vor Ort bzw. am 
> Router).
> 
> So jetzt zu meiner Frage:
> ich möchte in Losheim eine Initiative starten und für das ein oder 
> anderen Freifunknetz werben. Zuerst will ich eine Gaststätte mit 
> Freifunk versorgen und es besteht auch großes Interesse ;-). 
> Eigentlich kein Problem (verwende sicher den TP-WDR 4300 vorsorglich 
> aufgrund des  erhöhten Publikumsverkehrs). So jetzt aber: Muss das 
> Inhaber vorsorglich eine Anmeldung an die Bundesnetzagentur stellen 
> ???
> 
> Vielen Dank schon mal
> 
> Patrick



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