[freifunk-public] Frage zu der Gesetzgebung

Kim Meiser kim.meiser at gmail.com
Thu Mar 5 15:29:49 CET 2015


Hallo Joachim

vielen Dank für dein Interesse an Freifunk.

Ich möchte versuchen, deine Frage zu beantworten.

Störerhaftung

Strafrechtlich haftet für Fehlverhalten der Verursacher, also derjenige,
der die Straftat begeht. Das ist auch bei Straftaten im Internet so. Die
Strafverfolgungsbehörden verfügen über Möglichkeiten, den Täter nicht nur
anhand der IP, sondern auch anhand anderer Merkmale zu identifizieren.
Freifunk ist also kein Weg, um illegale Dinge umzusetzen. Bei Freifunk muss
man sich genau wie sonst auch an Recht und Gesetz halten.

Jeder Nutzer ist bei Freifunk also für sein Verhalten verantwortlich - ganz
selbstverständlich eigentlich.

Zivilrechtlich kann der Anschluss-Inhaber zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung abgemahnt werden. Dies zieht in der Regel Kosten von
mehreren Hundert Euro nach sich. Dies ist z.B. der Fall, wenn Rechte eines
Rechteinhabers verletzt werden, z.B. durch illegalen Download in einer
Tauschbörse. Hier wird der Verursacher in der Regel nicht ermittelt, da
dies dem Rechteinhaber zu aufwändig ist. Stattdessen wird der
Anschluss-Inhaber anhand der IP festgestellt und abgemahnt.
Freifunk begegnet diesem Problem so, dass die Verbindung ins Internet nicht
mit der IP-Adresse des Routeraufstellers hergestellt wird. Stattdessen wird
die Verbindung weitergereicht. Wir nutzen zur Zeit einen Endpunkt in
Schweden, da es dort keine Störerhaftung gibt. Zusätzlich nutzen wir
Endpunkte in Deutschland, die von der Störerhaftung befreit sind. Das
funktioniert in Deutschland so, dass die Freifunk Community einen eigenen
Internet Service Provider gegründet hat, der laut Gesetz von der
Störerhaftung befreit ist.

Als Anwender kann man das leicht prüfen: Wenn ich mit dem Freifunk-WLAN
verbunden bin, kann ich auf Webseiten wie z.B. www.wieistmeineip.de
anschauen, mit welcher IP-Adresse ich das Internet betrete. Wenn du die
gleiche Webseite aus deinem privaten WLAN aufrufst, siehst du eine andere
IP-Adresse als über Freifunk. Daher sind deine Freifunk-Gäste nie mit
deiner privaten IP-Adresse im Netz unterwegs, und daher liegt die
Störerhaftung auch nicht bei dir.

Freundliche Grüße

Kim

Am 5. März 2015 um 14:28 schrieb Schneider, Joachim <J.Schneider at avalan.de>:

>  Hallo,
>
>
>
> hat da eine Frage zu der Gesetzeslage.
>
> Bin ich dann nicht dafür verantwortlich?
>
>
>
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> i.A. Joachim Schneider • Avalan GmbH <http://www.avalan.de> - ein
> Unternehmen der euromicron Gruppe
> Tel.: +49 (6821) 7494 - 159 • Fax: +49 (6821) 7494 - 259 • Mail:
> J.Schneider at Avalan.de
>
>
> --
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