[Public] Stop Watching Us

Ralf Jung post at ralfj.de
Fr Jul 26 09:47:07 CEST 2013


Hi,

> Bzgl Maskierung: das ist je nach Auffassung ein Verstoß gegen §17a, Abs.
> 2, Nr. 1 VersG (wird nach §29 VersG als eine Ordnungswidrigkeit mit
> einer Geldstrafe von 1000 Deutsche Mark [sic] geahndet) oder gegen §17a,
> Abs. 2, Nr. 1 VersG (wird nach §27 VersG mit Freiheitsstrafe bis zu
> einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft). In jedem Fall verstößt es,
> wenn auch häufig gesehen und unbestraft, gegen geltendes deutsches Recht
> - und gerade bei einer Veranstaltung, wo es auch darum geht das
> deutsches Recht eingehalten wird, halte ich (Achtung: persönliche
> Meinung!) das für eher kontraproduktiv...
> [ Ich halte Masken bei Demonstrationen so oder so für sinnlos, denn ist
> es nicht der Gedanke einer Demonstration, öffentlich zu zeigen, dass man
> sich für oder gegen etwas engagiert? Aber mit einer Maske zeigt man sich
> doch nicht öffentlich! ]
Auf der Webseite steht auch, dass man die Maskierung nach Aufforderung
durch Polizei oder Ordnungsbehörden abnehmen muss. Ich weiß nicht, ob
dem Gesetz damit genüge getan ist, aber es beschwichtigt immerhin.

Viele Grüße,
Ralf


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