[freifunk-public] Gute Idee, aber...

Kim Meiser kim.meiser at gmail.com
Thu Mar 5 15:28:05 CET 2015


Hallo Rainer,

vielen Dank für dein Interesse an Freifunk.

Ich möchte versuchen, deine Fragen zu beantworten.

Störerhaftung

Strafrechtlich haftet für Fehlverhalten der Verursacher, also derjenige,
der die Straftat begeht. Das ist auch bei Straftaten im Internet so. Die
Strafverfolgungsbehörden verfügen über Möglichkeiten, den Täter nicht nur
anhand der IP, sondern auch anhand anderer Merkmale zu identifizieren.
Freifunk ist also kein Weg, um illegale Dinge umzusetzen. Bei Freifunk muss
man sich genau wie sonst auch an Recht und Gesetz halten.

Zivilrechtlich kann der Anschluss-Inhaber zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung abgemahnt werden. Dies zieht in der Regel Kosten von
mehreren Hundert Euro nach sich. Dies ist z.B. der Fall, wenn Rechte eines
Rechteinhabers verletzt werden, z.B. durch illegalen Download in einer
Tauschbörse. Hier wird der Verursacher in der Regel nicht ermittelt, da
dies dem Rechteinhaber zu aufwändig ist. Stattdessen wird der
Anschluss-Inhaber anhand der IP festgestellt und abgemahnt.
Freifunk begegnet diesem Problem so, dass die Verbindung ins Internet nicht
mit der IP-Adresse des Routeraufstellers hergestellt wird. Stattdessen wird
die Verbindung weitergereicht. Wir nutzen zur Zeit einen Endpunkt in
Schweden, da es dort keine Störerhaftung gibt. Zusätzlich nutzen wir
Endpunkte in Deutschland, die von der Störerhaftung befreit sind. Das
funktioniert in Deutschland so, dass die Freifunk Community einen eigenen
Internet Service Provider gegründet hat, der laut Gesetz von der
Störerhaftung befreit ist.

Als Anwender kann man das leicht prüfen: Wenn ich mit dem Freifunk-WLAN
verbunden bin, kann ich auf Webseiten wie z.B. www.wieistmeineip.de
anschauen, mit welcher IP-Adresse ich das Internet betrete. Wenn du die
gleiche Webseite aus deinem privaten WLAN aufrufst, siehst du eine andere
IP-Adresse. Daher sind deine Gäste nie mit deiner eigenen IP-Adresse im
Netz unterwegs, und daher liegt die Störerhaftung auch nicht bei dir.

AGB des Providers

Die AGB des Providers musst du als Kunde natürlich beachten. Es gibt
Provider, die das Teilen der Verbindung ohne weiteres erlauben. Andere
Provider möchten gefragt werden, erteilen die Erlaubnis in der Regel aber
ohne weiteres. Wiederum andere Verbieten die Nutzung der Leitung
grundsätzlich für nicht-Haushaltsangehörige. Hier muss man sich fragen, ob
man in diesem Fall nicht den Provider wechseln möchte: Ich würde ja
beispielsweise auch kein Auto von Mercedes kaufen, wenn Mercedes mir
vorschreiben würde, dass nur Familienangehörige mitfahren dürften.
Eigentlich verwunderlich, dass wir solche Verträge bei Providern als Kunden
akzeptieren.

Allerdings ist mir persönlich noch kein Fall in Deutschland bekannt, wo ein
Provider einem Kunden gekündigt hätte, nur weil dieser mit Freifunk sein
DSL teilt. Dafür sind auch die Bandbreiten wahrscheinlich viel zu gering,
über die wir hier in der Praxis reden.

Gruß

Kim



Am 5. März 2015 um 14:28 schrieb Rainer Rick <ib_rick at yahoo.de>:

> Hallo Freifunker,
>
> ich habe gerade den Kurzbericht über Euch auf SR1 gehört und mal gleich
> Eure Website besucht. Ich habe mich als Anbieter einer Ferienwohnung mit
> den rechtlichen Fragen des eigenen WLAN Angebots beschäftigt und bin immer
> wieder über zwei Punkte gestolpert:
> 1) Wie bin ich als Anbieter eines WLANs aus der Haftung, falls der Nutzer
> illegale Seiten besucht. Dies geschieht bei "professionellen" Systemen
> zwangsläufig über einen persönlichen Account des Gastnutzers und tunneln
> des Datenverkehrs via VPN.
> 2) Die meisten DSL Provider stellen ihren Zugang nur zur persönlichen,
> haushaltsüblichen Nutzung zur Verfügung. Biete ich meine Bandbreite also
> weiteren Menschen an, läuft dies schon den AGBs der Anbieter entgegen.
> Welche erfahrung habt Ihr mit diesen Einschränkungen?
>
> Viele Grüße
> Rainer
>
>
>
> --
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> Saar Community.
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